Entlassung und Nachsorge
Die meisten Patient*innen möchten nach der Behandlung im Krankenhaus so schnell wie möglich wieder nach Hause. Viele Fragen stellen sich gerade dann, wenn der Tag der Entlassung naht. Wir möchten Ihnen dabei helfen, hier schon die richtigen Antworten zu finden.
Wenn der Entlassungstermin Ihres Kindes naht, wird Ihre behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt das Gespräch mit Ihnen suchen. Sie sprechen über den geplanten Entlassungstag und mögliche Verordnungen oder empfohlene Anschlussbehandlungen. Im Arztgespräch können Sie Ihre Fragen zur Behandlung und zur Weiterbehandlung stellen.
Entlassbrief und Medikamente
Bei der Entlassung Ihres Kindes erhalten Sie einen Arztbrief für die ambulante Weiterbehandlung durch Ihren Haus- oder Facharzt, in dem Diagnosen, Therapie und ggf. die verordneten Medikamente verzeichnet sind. Sollten ausführliche Informationen notwendig sein, erfolgen diese auf dem Postweg. Wenn Ihr Kind Medikamente benötigt, erhalten Sie den Tagesbedarf zur Entlassung. Ihr weiterbehandelnder Arzt kann Ihnen – im Gegensatz zu den Ärzt*innen des Klinikums – anschließend ein Rezept für die notwendigen Medikamente ausstellen.
Entlassmanagement und Sozialdienst
Alle Patient*innen, die auch nach dem stationären Aufenthalt in unserem Klinikum, Pflege- oder Hilfebedarf haben und/oder einer Anschlussheilbehandlung (AHB), einer Anschlussheilgesundheitsmaßnahme (AHG) oder einer sonstigen Rehabilitationsmaßnahme bedürfen, werden durch Ärzt*innen, Pflegekräfte und die Mitarbeitenden des Sozialdienstes individuell betreut und beraten. Der Sozialdienst leistet Hilfestellung bei der Beantragung, Organisation und Koordination der Maßnahmen. Alle wesentlichen Informationen zu Ihrer Erkrankung und zur Therapie werden Ihnen mitgegeben bzw. rechtzeitig an die nachbehandelnde Stelle übermittelt.
Abmeldung
Vor dem Verlassen des Klinikums bitten wir Sie, die Patientenaufnahme aufzusuchen, um das Krankenhaustagegeld in Höhe von 10,00 Euro pro Tag (max. für 28 Tage im Jahr) an der Kasse zu bezahlen. Zuzahlungen werden als Eigenbeteiligung für stationäre Krankenhausleistungen, stationäre Vorsorgeleistungen, ambulante und stationäre Rehabilitationsleistungen sowie Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen berechnet. Es gilt eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10,00 Euro pro Kalendertag. Die Zuzahlung muss bei Inanspruchnahme von bis zu 28 Tagen pro Kalenderjahr entrichtet werden. Darüber hinaus gibt es keine Zuzahlungspflicht. Sollten Sie im aktuellen Kalenderjahr hierfür bereits Zuzahlungen geleistet haben, so reichen Sie bitte die entsprechenden Bescheinigungen bei der Aufnahme mit ein.
Für folgende Personengruppen besteht keine Zuzahlungspflicht:
- Patient*innen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Mütter bis zum 6. Tag nach der Entbindung
- berufsgenossenschaftliche Krankheitsfälle
- Privatversicherte