Phoniatrie und Pädaudiologie

Schwerpunkt der Phoniatrie und Pädaudiologie ist Kommunikation im weitesten Sinne. Im SPZ werden Kinder – vom Säugling bis ins Jugendalter – ganzheitlich, interdisziplinär und nach modernsten Erkenntnissen untersucht und behandelt, bei:

  • Sprechstörungen
  • Sprachstörungen
  • kindlichen Hörstörungen
  • auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
  • Redeflussstörungen
  • Stimmstörungen
  • Ess-, Trink- und Fütterstörungen
  • Kau- und Schluckstörungen

Die Beratung unserer jungen Patient*innen und ihrer Betreuungspersonen berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse und Erfordernisse unter dem Teilhabeaspekte. Dabei werden neben den physiologischen Aspekten auch psychische und soziale Aspekte berücksichtigt. Sowohl vorbeugende als auch rehabilitative Maßnahmen können eingeleitet und Therapien verordnet werden.

Unsere diagnostischen Möglichkeiten reichen von standardisierten Entwicklungstestverfahren bis zu diverser, apparativer Diagnostik einschließlich aller Arten von Hördiagnostik sowie fieberendoskopischen und videoendoskopischen Untersuchungen (FEES).

Die ambulanten Untersuchungen finden in der Regel in den Räumen des SPZ statt, nach Absprache ggf. auch im Klinikum Ernst von Bergmann. Für spezielle Untersuchungen besteht die Möglichkeit eines kurzstationären Aufenthaltes in unserer Kinderklinik.

Kurze Wege und eine fachübergreifende Vernetzung mit anderen Kliniken und Einrichtungen ermöglichen in besonderen Fällen eine adäquate und umfassende Versorgung.

Unser Angebot zum Nachlesen

Kontakt

Klinik für Neuro- und Sozialpädiatrie
Dr. med. Mona Dreesmann

Phoniatrie- und Pädaudiologie
Dr. med. Matthias Seipelt

Terminvereinbarung
Telefonische Sprechzeiten der Anmeldung: täglich 9:00 – 12:30 Uhr

0331 241-35973

Aktuell werden die Termine bei Herrn Dr. Seipelt in der Praxis für Phoniatrie und Pädaudiologie im Klinikum Ernst von Bergmann durchgeführt, z.B. die Hördiagnostik und die phoniatrisch-pädaudiologische Untersuchung. Sie gehen dann über den Haupteingang ins Klinikum Ernst von Bergmann (Gebäude B, Ebene 3) und melden sich am Anmeldetresen für „HNO Poliklinik“.

Weitere Informationen zur Praxis für Phoniatrie und Pädaudiologie

Zur Terminvereinbarung für eine Hördiagnostik nutzen Sie  bitte – in Absprache mit dem SPZ –  die Telefonnummer:

0331  241-37255

Gründe für eine Vorstellung Ihre Kindes

Das frühzeitige Erkennen einer Sprachentwicklungsstörung, das Abklären ihrer möglichen Ursachen und die Einleitung individuell angepasster Behandlungsmaßnahmen sind für die gesamte Entwicklung eines Kindes entscheidend. Sprachentwicklungsstörungen bergen auch ein erhöhtes Risiko für Lese-Rechtschreibstörungen.

Sprachentwicklungsverzögerungen und -störungen können sich u.a. auf das Sprachverständnis, den Wortschatz, die Grammatik und die Aussprache (Artikulation) beziehen. Für eine gezielte und gewinnbringende Therapie ist die genaue Analyse des Störungsbildes erforderlich. Dabei wird die allgemeine Entwicklung ebenfalls beurteilt.

Erworbene Sprech- und Sprachstörungen, beispielsweise in Folge einer neurologischen Erkrankung, werden bei uns unter neuropädiatrischer Fallführung behandelt.

Bei kindlichen Hörstörungen gilt: Für eine langfristige Prognose ist die frühzeitige Diagnose entscheidend. Für den Spracherwerb und den schulischen Lernerfolg ist gutes Hören von zentraler Bedeutung. Wir überprüfen daher bei Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsproblemen – und insbesondere Sprachentwicklungsproblemen – auch das Hörvermögen.

Bei der auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung liegt eine Störung der Weiterverarbeitung des Gehörten vor. Dabei sind die Ohren selbst in Ordnung. Das periphere Hören ist normal. Erfahrenes Fachpersonal führt die Diagnostik mithilfe modernster Geräte und unter Einbeziehung aller relevanten diagnostischen Verfahren durch.

Redeflussstörungen, wie Stottern und Poltern, lösen bei den Betroffenen, aber auch bei deren Kommunikationspartnern, oft einen hohen Leidensdruck aus.

Die Beschwerden bei einer Stimmstörung können von Einschränkungen unter besonderen Stimmbelastungen bis hin zur völligen Stimmlosigkeit („Aphonie") reichen und/oder die Nasalität betreffen. Die Abklärung möglicher Ursachen (organisch, funktionell, Lähmungen, neurologische Erkrankungen) ist auch hier für eine Therapieplanung unerlässlich.

Wird das Füttern oder die Nahrungsaufnahme mindestens einen Monat oder länger als problematisch erlebt oder die Stillsituation als besonders belastend empfunden, liegt der Verdacht auf eine Schluck-, Ess-, Trink- und/oder Fütterstörung vor.

Mögliche Ursachen für eine Schluckstörungen (Dysphagie) können funktionell aber auch neurologische Erkrankungen oder Erkrankungen im HNO-Bereich sein. Die Beschwerdesymptomatik kann vom Fremdkörper- oder „Kloß"-gefühl über gehäuftes Verschlucken bis hin zur völligen Unfähigkeit zu Schlucken reichen.

Wir bieten hierzu logopädische Einzelberatungen und interdisziplinäre Spezialsprechstunden durch eine Logopädin und eine, auf Säuglinge und Kleinkinder spezialisierte, Psychotherapeutin an.

So melden Sie Ihr Kind bei uns an

Information für die Familien

Ihr Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin hat Ihnen die Vorstellung im SPZ empfohlen und eine Überweisung an das SPZ ausgestellt. Was ist nun zu beachten?

Füllen Sie bitte unseren Anmeldebogen aus und lassen Sie diesen in Ihrer Kinderarztpraxis abstempeln. Den ausgefüllten Anmeldebogen senden Sie uns bitte zu. Wir melden uns wegen eines Termins bei Ihnen. Dabei kann es zu Wartezeiten kommen. Gerne können Sie sich telefonisch nach der voraussichtlichen Dauer der Wartezeit erkundigen.

Zu Ihrem Termin im SPZ bringen Sie bitte Folgendes mit:

  • Versichertenkarte des Kindes
  • Überweisungsschein an das SPZ für das aktuelle Quartal
  • wichtige Vorbefunde

Download Anmeldebogen SPZ

Information für den/die behandelnde(n) Kinderarzt/Kinderärztin

Sie möchten ein Kind für die phoniatrisch-pädaudiologische Abklärung oder Betreuung im SPZ anmelden?

Für uns ist es hilfreich, wenn Sie uns Ihre fachliche Fragestellung zusenden (gerne wie gewohnt auf dem SPZ-Anmeldebogen) und bereits erfolgte Untersuchung zur Verfügung stellen. Für die Behandlung benötigen wir, wie gewohnt, eine Überweisung an das SPZ.

Download SPZ-Anmeldebogen